Eltern und Elternbeirat am Goethe-Gymnasium Emmendingen

Ihre Ansprechpartner:

Vorsitzender: Dr. phil. Ulrich Metzger, Vorsitzender, elternbeirat@gge-em.de

Stellv. Vorsitzende: Dr. med. Nicola Hahne, stv. Vorsitzende, elternbeirat@gge-em.de

Welche Aufgaben haben Eltern und Elternbeirat?

Die Eltern haben gemäß dem Schulgesetz Baden-Württembergs das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. In Klassenpflegschaften, in den Elternvertretungen und in der Schulkonferenz werden diese Rechte und Pflichten wahrgenommen.

Die Elternarbeit am Goethe-Gymnasium orientiert sich am Gedanken der Erziehungspartnerschaft. Damit verbindet sich der Anspruch, gestaltend an der gemeinsamen Aufgabe der Erziehung mitwirken zu können, ebenso wie das Bemühen, sich konstruktiv und verlässlich in die ›Beziehung‹ einzubringen.

 

Klassenpflegschaft:

Die Eltern jeder Klasse treffen sich min. einmal im Halbjahr, um Themen zu besprechen, die die ganze Klasse betreffen. Die Leitung des Abends haben die gewählten Klassenvertreter. In der Regel sind die Klassenlehrer eingebunden. In den ersten Pflegschaftsabenden stellen sich die neuen Fachlehrer vor, zu weiteren Abenden können sie bei Bedarf eingeladen werden.

Bei Bedarf können die Elternvertreter weitere Pflegschaftsabende einberufen.

Alle zwei Jahre werden die Elternvertreter gewählt.

 

Elternvertreter:

In Klasse 5, 7, 9 und 11 werden durch alle Eltern der Klasse zwei Elternvertreter für zwei Jahre gewählt. Sie verteten die Interessen der Eltern in Elternbeiratssitzungen, leiten die Pflegschaftsabende, verwalten die Klassenkasse, sind Ansprechpartner der Schule und der Elternbeiratsvorsitzenden für Informationen oder organisatorische Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Sie informieren wiederum die Eltern der Klasse über allgemeine Dinge und die Themen, die im Elternbeirat besprochen werden.

Für neue Elternvertreter bieten unterschiedliche Institute Fortbildungen an:

  • Konrad-Adenauer-Stiftung
  • Landeselternrat
  • uv.m.

 

Elternbeirat:

Der Elternbeirat (EB) am GGE setzt sich aus der Gesamtheit der Elternvertreter zusammen. Er trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr. Aus den Elternbeiräten werden im Turnus von zwei Jahren der/die Vorsitzende, der/die StellvertreterIn und Vertrer in der Schulkonferenz (s.u.) gewählt.

Der Vorsitzende des EB leitet die Sitzungen des Beirates, die Schulleitung ist eingeladen über schulische Angelegenheiten zu informieren und zu Fragen und Themen der Beiräte Stellung zu nehmen bzw. sie in die schulischen Gremien zu tragen.

Der EB unterstützt das Lehrerkollegium bei der Durchführung von Schulfesten, regt Aktivitäten an, etc.

Die Vorsitzenden des EB besprechen in regelmäßigen Treffen mit der Schulleitung die aktuellen Themen. Eltern und Elternvertreter können sich mit Anliegen an die Vorsitzenden wenden und sie auch bei schwierigen Gesprächen hinzuziehen.

Es besteht neben den regulären EB-Sitzungen die Möglichkeit, Stufentreffen zu vereinbaren. Elternvertreter der Stufen 5-6, 7-8, 9-10, K1-K2 können für ihre Klassenstufe spezifische Themen in kleinerem Rahmen diskutieren. Die Initiative liegt bei den jeweiligen Elternvertretern.

Die Protokolle der Sitzungen werden an die Elternvertreter geschickt, die diese ganz oder in Teilen an die Eltern der jew. Klasse weiterleiten.

 

Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist das entscheidende Gremium der Schule. Lehrer, Eltern und Schüler haben jeweils gleich viele Stimmen. Aus der Gruppe der Elternvertreter werden alle zwei Jahre drei Personen gewählt, die die Elternschaft bei grundsätzlichen Entscheidungen vertreten. Für jede Person wird ein Stellvertreter gewählt. Die in die Schulkonferenz entsandten Elternvertreter sind bestrebt, sich ein Meinungsbild der Elternschaft einzuholen und in ihrem Sinne abzustimmen.

Der Vorsitzende des EB ist Stellvertretender Vorsitzende der Schulkonferenz.

 

Erziehungspartnerschaft

„Erziehungspartnerschaft“ ist die Bezeichnung für die Zusammenarbeit der am Schulleben beteiligten Personengruppen: Schüler – Eltern – Lehrer – Schulsozialarbeiter – Betreuer im Ganztagsbereich.

Um diese Partnerschaft konkret werden zu lassen, wurde der Arbeitskreis (AK) Erziehungspartnerschaft gegründet. Unter dieser Überschrift finden Sie demnächst hier eine ausführlichere Darstellung der Ziele und Arbeitsweise, sowie die Protokolle der Sitzungen. Interessierte Eltern, Schüler, Lehrer sind willkommen, mitzuwirken.